Ratgeber

Restschuldversicherung für Selbstständige: Vor Abschluss prüfen

Autor: Tom Trögler 3 Min. Lesezeit Veröffentlicht Geprüft

Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten oder Restschuld bei bestimmten Ereignissen absichern. Ob sie für Selbstständige sinnvoll ist, hängt nicht vom Produktnamen ab, sondern von versicherten Risiken, Ausschlüssen, Leistungsdauer und Gesamtprämie.

Neue Abschlussregel seit 2025

Bezieht sich die Restschuldversicherung auf ein Allgemein-Verbraucherdarlehen, darf der Versicherungsvertrag bei Neuabschlüssen seit 2025 nicht zeitgleich mit dem Kredit geschlossen werden. Die Vertragserklärung darf frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgegeben werden. Ein Verstoß kann zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrags führen.

Die Regel betrifft Allgemein-Verbraucherdarlehen. Bei betrieblichen Darlehen oder anderen Vertragsarten muss die rechtliche Einordnung gesondert geprüft werden.

Welche Leistung steht tatsächlich im Vertrag?

Mögliche Bausteine sind:

  • Todesfall,
  • Arbeitsunfähigkeit,
  • Arbeitslosigkeit,
  • schwere Erkrankung.

Der Name des Bausteins genügt nicht. Prüfen Sie:

  • genaue Definition des Versicherungsfalls,
  • Wartezeit nach Vertragsbeginn,
  • Karenzzeit bis zur ersten Leistung,
  • maximale Zahl der übernommenen Raten,
  • Ausschlüsse für Vorerkrankungen,
  • Melde- und Nachweispflichten,
  • Ende des Schutzes bei Sondertilgung oder Umschuldung.

Für Selbstständige ist besonders kritisch, ob und wie ein Einkommensausfall überhaupt versichert ist. Ein Schutz gegen Arbeitslosigkeit kann an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anknüpfen und damit für die selbstständige Tätigkeit leer laufen.

Kosten vollständig sichtbar machen

Fordern Sie zwei Berechnungen an:

  1. Kredit ohne Restschuldversicherung,
  2. Kredit und Versicherung mit allen Zahlungsströmen.

Vergleichen Sie:

  • Gesamtprämie,
  • laufende oder einmalige Zahlung,
  • mögliche Finanzierung der Prämie,
  • zusätzliche Zinsen auf eine mitfinanzierte Prämie,
  • Gesamtbetrag des Kredits,
  • Erstattungsregel bei vorzeitiger Rückzahlung.

Seit 2025 werden Kredit und Versicherung zeitlich getrennt abgeschlossen. Trotzdem sollten beide Belastungen in einer gemeinsamen Haushaltsrechnung stehen.

Drei Absicherungsziele trennen

Todesfall

Wenn Angehörige oder Mitantragsteller die Restschuld nicht tragen könnten, kann Absicherung sinnvoll sein. Vergleichen Sie die Restschuldversicherung mit einer separaten Risikolebensversicherung hinsichtlich Laufzeit, Versicherungssumme, Bezugsberechtigten und Kosten.

Längere Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit

Eine Ratenübernahme für einen begrenzten Zeitraum ist etwas anderes als eine langfristige Einkommensabsicherung. Vergleichen Sie Definition, Leistungsdauer und bestehende Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsverträge.

Auftrags- oder Umsatzausfall

Ein schlechter Auftragsmonat ist regelmäßig kein versicherter Arbeitslosigkeitsfall. Dafür sind Liquiditätsreserve, Kostenflexibilität und eine betriebliche Notfallplanung meist die passenderen Instrumente.

Ausschlüsse mit praktischen Beispielen prüfen

Stellen Sie dem Anbieter konkrete Fragen:

  • Wäre eine bereits dokumentierte Erkrankung versichert?
  • Welche ärztlichen Nachweise sind nötig?
  • Zahlt der Vertrag bei teilweiser Arbeitsfähigkeit?
  • Wie wird selbstständige Tätigkeit beim Arbeitslosigkeitsbaustein behandelt?
  • Werden nur Raten oder auch Zinsen und Gebühren übernommen?
  • Was passiert bei Zahlungsverzug vor Anerkennung des Falls?

Lassen Sie Antworten in Textform bestätigen. Mündliche Zusammenfassungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.

Bestehenden Vertrag bei Umschuldung prüfen

Bei einer Umschuldung wird der alte Kredit abgelöst. Die dazugehörige Versicherung kann separat weiterlaufen oder muss separat gekündigt werden. Prüfen Sie vor dem neuen Kredit:

  • Kündigungsweg und Frist,
  • mögliche anteilige Erstattung,
  • neue Gesundheitsprüfung,
  • neue Warte- und Karenzzeiten,
  • doppelte Absicherung,
  • Kosten einer neuen Police.

Schließen Sie nicht automatisch eine neue Versicherung ab, nur weil der Kredit neu ist.

Entscheidung in sieben Fragen

  • Welches konkrete Risiko möchte ich absichern?
  • Ist dieses Risiko für Selbstständige tatsächlich versichert?
  • Welche Ausschlüsse und Wartezeiten gelten?
  • Wie hoch ist die Gesamtprämie?
  • Welche Leistung wird maximal erbracht?
  • Besteht bereits anderweitiger Schutz?
  • Was geschieht bei Sondertilgung, Kündigung oder Umschuldung?

Fazit

Restschuldversicherungen sind kein pauschal guter oder schlechter Schutz. Für Selbstständige können einzelne Bausteine ungeeignet sein, obwohl sie im Paket enthalten sind. Vergleichen Sie daher den Kredit zuerst ohne Zusatzprodukt und entscheiden Sie erst nach Prüfung von Bedingungen, Gesamtprämie und bestehenden Absicherungen.

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So wurde dieser Beitrag geprüft

Grundlage sind 4 ausgewählte Fachquellen, vorrangig von Behörden, Förderbanken und Verbraucherstellen. Kreditentscheidungen und Konditionen bleiben vom Anbieter, der Bonität und den eingereichten Unterlagen abhängig.

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Über den Autor

Tom Trögler – Gründer KreditFreiberufler.de

Tom Trögler

Gründer und Redakteur, KreditFreiberufler.de

B.Sc. Wirtschaftsinformatik

Tom Trögler hat Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studiert und verantwortet die Inhalte auf KreditFreiberufler.de. Er bereitet Informationen aus offiziellen Quellen verständlich auf und kennzeichnet klar, wo Kreditentscheidungen vom jeweiligen Anbieter und vom Einzelfall abhängen.

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