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SCHUFA-Score verbessern: Was seit 2026 wirklich zählt

Autor: Tom Trögler 6 Min. Lesezeit Veröffentlicht Geprüft

Seit dem 17. März 2026 gilt ein neuer SCHUFA-Score. Er verwendet keine Prozentwerte mehr, sondern eine Skala von 100 bis 999 Punkten. Außerdem legt die SCHUFA die zwölf verwendeten Kriterien und ihre Gewichtung offen.

Für Selbstständige ist diese Umstellung besonders wichtig: Viele ältere Ratgeber nennen noch einen Basisscore zwischen 0 und 100 Prozent oder ungeprüfte Faustregeln zur Kreditkartenauslastung. Diese Angaben beschreiben den neuen Score nicht mehr.

Wichtig: Der neue Score wird schrittweise eingeführt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale nutzte zum Start erst ein Teil der SCHUFA-Vertragspartner das neue Verfahren; ältere Branchenscores können während der Übergangszeit noch vorkommen. Fragen Sie bei einer Kreditentscheidung nach, welche Auskunft berücksichtigt wurde.

Die neue Skala von 100 bis 999 Punkten

Die SCHUFA ordnet den Score in vier Klassen ein. Bei offenen Zahlungsstörungen wird kein Score ausgegeben.

PunkteKlasseEinordnung der SCHUFA
776 bis 999Hervorragendgeringes Ausfallrisiko im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt
709 bis 775Gutdurchschnittliches Ausfallrisiko
642 bis 708Akzeptabelleicht erhöhtes Ausfallrisiko
100 bis 641Ausreichenderhöhtes bis deutlich erhöhtes Ausfallrisiko
kein ScoreUngenügendoffene Zahlungsstörung oder entsprechende Information aus einem öffentlichen Register

Diese Klassen sind keine Kreditzusage. Banken prüfen zusätzlich beispielsweise das frei verfügbare Einkommen, laufende Verpflichtungen und bei Selbstständigen häufig betriebliche Unterlagen.

Diese zwölf Kriterien verwendet der neue SCHUFA-Score

Der Score setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen:

  1. Zahlungsstörungen
  2. Alter des ältesten Bankvertrags
  3. Alter der ältesten Kreditkarte
  4. Alter der aktuellen Adresse
  5. Alter des jüngsten Rahmenkredits
  6. Anfragen und Abschlüsse zu Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten
  7. Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen zwölf Monaten
  8. Neu aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen zwölf Monaten
  9. Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
  10. Kreditstatus
  11. Immobiliendarlehen
  12. Vorliegen einer Identitätsprüfung

Nicht jedes Kriterium lässt sich kurzfristig beeinflussen. Das Alter einer Adresse oder eines langjährig geführten Kontos wächst nur mit der Zeit. Andere Punkte, etwa falsche Daten oder eine offene Zahlungsstörung, sollten Sie dagegen unmittelbar klären.

Schritt 1: Gespeicherte Daten kontrollieren

Bevor Sie etwas verändern, prüfen Sie, welche Informationen tatsächlich gespeichert sind.

Sie haben dafür zwei offizielle Wege:

  • den kostenlosen SCHUFA-Account mit digitaler Einsicht in Score und gespeicherte Daten
  • die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Kontrollieren Sie insbesondere:

  • Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
  • als offen oder erledigt gemeldete Forderungen
  • laufende und bereits zurückgezahlte Kredite
  • bestehende Girokonten und Kreditkarten
  • Anfragen von Vertragspartnern
  • Daten aus öffentlichen Registern

Eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft für Vermieter ist für diese Selbstkontrolle nicht erforderlich.

Schritt 2: Fehler nachweisbar korrigieren lassen

Finden Sie einen falschen oder veralteten Eintrag, wenden Sie sich schriftlich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das die Information gemeldet hat. Fügen Sie geeignete Nachweise bei und bewahren Sie die Korrespondenz auf.

Typische Fälle sind:

  • eine bereits beglichene Forderung ist weiterhin als offen gespeichert
  • ein gekündigtes Konto oder eine Kreditkarte wird noch als aktiv geführt
  • persönliche Daten sind falsch zugeordnet
  • eine Anfrage stammt nicht von Ihnen

Die Korrektur falscher Daten ist der direkteste sinnvolle Schritt. Niemand kann jedoch seriös versprechen, um wie viele Punkte sich der Score anschließend verändert.

Schritt 3: Offene Zahlungsstörungen zuerst klären

Offene Zahlungsstörungen wiegen besonders schwer. Bei einer offenen Zahlungsstörung berechnet die SCHUFA nach ihrer aktuellen Beschreibung keinen Score.

Prüfen Sie zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Bei berechtigten Forderungen sollten Sie mit dem Gläubiger eine tragfähige Lösung suchen. Bei strittigen Forderungen ist eine rechtliche oder anerkannte Schuldnerberatung sinnvoll.

Eine bezahlte Forderung verschwindet nicht in jedem Fall sofort. Die Speicherdauer hängt von der Art der Information und den geltenden Löschregeln ab. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Versprechen zur Sofortlöschung.

Schritt 4: Neue Verträge bewusst beantragen

Der neue Score berücksichtigt mehrere Arten von Anfragen und neuen Verträgen. Dazu gehören unter anderem Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite sowie Anfragen außerhalb des Bankenbereichs.

Das bedeutet nicht, dass jeder Vergleich automatisch schädlich ist. Entscheidend sind die Art der Anfrage, die Meldung des Vertragspartners und das jeweilige Kriterium. Die SCHUFA bündelt bei bestimmten Kriterien mehrere Vorgänge innerhalb von 28 Tagen. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Regel für jede Kreditanfrage ableiten.

Praktisch sinnvoll:

  • nur Konten und Kreditkarten beantragen, die Sie wirklich benötigen
  • bei Kreditvergleichen ausdrücklich auf die Kennzeichnung als Konditionsanfrage achten
  • nicht mehrere verbindliche Kreditanträge gleichzeitig stellen
  • unnötige Ratenkäufe und kurz aufeinanderfolgende Finanzierungen vermeiden

Schritt 5: Bestehende Kredite realistisch einordnen

Beim neuen Score zählen unter anderem neu aufgenommene Ratenkredite, deren längste Restlaufzeit und der Kreditstatus.

Ein vertragsgemäß zurückgezahlter Kredit kann positiv berücksichtigt werden. Ein laufender Kredit bleibt dagegen eine finanzielle Verpflichtung. Zahlen Sie einen Kredit nicht allein wegen des Scores vorzeitig zurück: Prüfen Sie vorher Restschuld, Zinsersparnis und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Für den nächsten Kreditantrag ist zusätzlich wichtig, dass alle bestehenden Raten in der Haushalts- oder Liquiditätsrechnung berücksichtigt werden.

Schritt 6: Langjährige Verträge nicht unüberlegt kündigen

Das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte gehört zu den zwölf Kriterien. Ein langjähriger, störungsfrei geführter Vertrag kann deshalb anders wirken als mehrere neue Verträge.

Das heißt nicht, dass Sie teure oder unnötige Produkte behalten müssen. Vergleichen Sie Kosten und Nutzen, bevor Sie ein altes Konto oder eine alte Kreditkarte kündigen. Ein Produkt nur für den Score weiterzuführen, obwohl es laufend Geld kostet, ist selten sinnvoll.

Was den SCHUFA-Score nicht direkt bestimmt

Folgende Angaben gehören nicht zu den zwölf veröffentlichten Kriterien:

  • Einkommen
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Umsatz oder Gewinn Ihres Unternehmens
  • Kontostand
  • Nationalität
  • Daten aus sozialen Netzwerken

Für die Kreditentscheidung können Einkommen, berufliche Situation, BWA, EÜR, Steuerbescheide und Kontobewegungen trotzdem entscheidend sein. Diese Informationen bewertet der Kreditgeber zusätzlich und unabhängig vom SCHUFA-Score.

Wie schnell kann sich der Score verändern?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Entscheidend ist, wann eine Information berichtigt, neu gemeldet oder gelöscht wird und wann der Score neu berechnet wird.

Der kostenlose SCHUFA-Account zeigt nach Angaben der SCHUFA einen quartalsweise aktualisierten Score. Gespeicherte Daten können Sie dort unabhängig davon einsehen. Bei einer konkreten Kreditprüfung kann ein Unternehmen eine aktuelle Auskunft anfordern.

Vorsicht vor kostenpflichtiger „Score-Reparatur“

Seien Sie zurückhaltend bei Dienstleistern, die eine bestimmte Punktesteigerung oder die Löschung berechtigter Einträge versprechen. Falsche Daten können Sie selbst beanstanden. Bei Schuldenproblemen helfen anerkannte Schuldnerberatungen, Verbraucherzentralen oder eine passende Rechtsberatung.

SCHUFA und Kreditwürdigkeit als Selbstständiger

Der SCHUFA-Score ist nur ein Teil der Prüfung. Bei Selbstständigen betrachten Kreditgeber häufig zusätzlich:

  • Dauer und Stabilität der Selbstständigkeit
  • Einkommensteuerbescheide
  • aktuelle BWA oder EÜR
  • Kontoauszüge und bestehende Verpflichtungen
  • Verwendungszweck und beantragte Laufzeit
  • Sicherheiten und Eigenmittel

Ein guter Score kann eine solide wirtschaftliche Dokumentation nicht ersetzen. Umgekehrt kann ein schwächerer Score nicht durch geschönte Angaben ausgeglichen werden. Am stärksten ist ein Kreditantrag, wenn Auskunfteidaten, Unterlagen und Rückzahlungsplan ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Fazit

Den SCHUFA-Score verbessern Sie nicht mit einem einzelnen Trick. Prüfen Sie zuerst Ihre Daten, lassen Sie Fehler korrigieren, klären Sie Zahlungsstörungen und beantragen Sie neue Verträge bewusst. Für Selbstständige kommt eine zweite Ebene hinzu: Aktuelle und nachvollziehbare Unternehmenszahlen bleiben für die Kreditentscheidung mindestens ebenso wichtig.

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So wurde dieser Beitrag geprüft

Grundlage sind 3 ausgewählte Fachquellen, vorrangig von Behörden, Förderbanken und Verbraucherstellen. Kreditentscheidungen und Konditionen bleiben vom Anbieter, der Bonität und den eingereichten Unterlagen abhängig.

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Über den Autor

Tom Trögler – Gründer KreditFreiberufler.de

Tom Trögler

Gründer und Redakteur, KreditFreiberufler.de

B.Sc. Wirtschaftsinformatik

Tom Trögler hat Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) studiert und verantwortet die Inhalte auf KreditFreiberufler.de. Er bereitet Informationen aus offiziellen Quellen verständlich auf und kennzeichnet klar, wo Kreditentscheidungen vom jeweiligen Anbieter und vom Einzelfall abhängen.

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